10.10. Umsatzsteuer
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*

Zahlungsschonfrist: bis zum 13.10.2017. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für September 2017; bei vierteljährlicher Abführung für das III. Quartal 2017]

Information für:
zum Thema:

(aus: Ausgabe 09/2017)