Am 15.08.2024 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Schreiben zur Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte veröffentlicht. Dieses Schreiben passt die Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) an die neuesten gesetzlichen Vorgaben an. Die wesentlichen Änderungen betreffen insbesondere die zulässige maximale Einspeiseleistung von Steckersolargeräten und deren steuerliche Behandlung.


Zum 16.05.2024 wurde die maximal zulässige Einspeiseleistung für Steckersolargeräte von bisher 600 Watt auf 800 Voltampere angehoben. Diese Anpassung resultiert aus dem „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ vom 08.05.2024. Die Anhebung der maximalen Einspeiseleistung zielt darauf ab, den Ausbau der photovoltaischen Energieerzeugung zu fördern und die Nutzung von Steckersolargeräten weiter zu erleichtern.


Hinweis: Infolge der Gesetzesänderung wurde der UStAE entsprechend geändert. Die Angabe „600 Watt“ wurde durch die Angabe „800 Voltampere“ ersetzt. Die neuen Grundsätze gelten für alle ab dem 16.05.2024 getätigten Umsätze.

 

 

 

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zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 11/2024)