Freiwilliges Soziales Jahr: Krankheitsbedingter Abbruch lässt Kindergeldanspruch entfallen
Eltern können für ein volljähriges Kind noch bis zu dessen 25. Geburtstag Kindergeld und Kinderfreibeträge beanspruchen, wenn das Kind bestimmte "Verlängerungstatbestände" des Einkommensteuergesetzes erfüllt, beispielsweise wenn das Kind