Erbengemeinschaft mit Grundbesitz: Erbteilskauf setzt Spekulationsfrist nicht in Gang

Wer Immobilien des Privatvermögens innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft, muss den erzielten Wertzuwachs als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuern (bei Selbstnutzung gibt es Ausnahmen). Die Frist beginnt mit der Anschaffung der Immobilien. Beträgt die Haltedauer mehr als zehn Jahre, kann der Gewinn also steuerfrei realisiert werden.