//Erbschaft-/Schenkungsteuer

Gesellschaftsanteile: Berücksichtigung eines negativen Kapitalkontos bei Schenkung

Wenn Sie etwas erben, muss für Erbschaftsteuerzwecke der Wert des Erbes ermittelt werden. Bei einem Geldbetrag ist das natürlich sehr einfach. Schwieriger wird es bei Gegenständen wie Kunstwerken oder einem Haus, bei dem ein Gutachter hinzugezogen werden muss. Oder auch bei Anteilen an Gesellschaften. So muss beim Vererben oder der Schenkung eines Anteils an einer Kommanditgesellschaft der Wert der gesamten Gesellschaft ermittelt werden, damit dann der anteilige Wert ermittelt werden kann. Welchen Einfluss auf die Bewertung hierbei ein negatives Kapitalkonto hat, musste das Finanzgericht München (FG) entscheiden.

November 13th, 2023|Erbschaft-/Schenkungsteuer, Mandanteninformationen|

Wenn Erben die Betriebsaufgabe erklären: Aufgabegewinn ist keine Nachlassverbindlichkeit

Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer dürfen Erben sogenannte Nachlassverbindlichkeiten abziehen, so dass sich ihr steuerpflichtiger Erwerb und somit ihre zu zahlende Erbschaftsteuer reduziert. Abziehbar sind nach dem Erbschaftsteuergesetz unter anderem die vom Erblasser herrührenden (nichtbetrieblichen) Schulden. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung fallen hierunter auch die Einkommensteuerschulden des Erblassers, die auf sein Todesjahr entfallen. Diese Schulden wurden noch von ihm "erarbeitet", denn er selbst hat die Steuer noch zu Lebzeiten in eigener Person ausgelöst - auch für den Fall, dass sie erst zum Ablauf des Jahres und somit nach dem Tod entsteht.

November 13th, 2023|Erbschaft-/Schenkungsteuer, Mandanteninformationen|
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