Grundbesitzverwaltende GmbH: Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt erweiterte Gewerbesteuerkürzung aus
Wenn ein Gewerbebetrieb Grundbesitz in seinem Betriebsvermögen hält, das nicht von der Grundsteuer befreit ist, mindert sich sein für die Gewerbesteuer relevanter Gewerbeertrag um 1,2 % des Einheitswerts, der zuletzt für den Grundbesitz festgestellt worden ist.