Gewerbesteuer: Zur Kürzung des Gewerbeertrags bei der Mitvermietung von Anlagen

Wenn man Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, fällt hierfür auch Gewerbesteuer an. Zu deren Ermittlung wird der Gewinn des Unternehmens noch durch Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert. Eine der Kürzungen, die erweiterte Gewerbesteuerkürzung, betrifft Unternehmen, die vor allem Vermögen verwalten. Hierbei sind allerdings gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, ob diese im Streitfall erfüllt waren.

September 13th, 2023|Gewerbesteuer, Mandanteninformationen|

Gewerbesteuer: Sind Erstattungszinsen als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen?

Bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2008 ist es nicht mehr erlaubt, die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gewinnmindernd zu berücksichtigen. Dazu gehören auch die steuerlichen Nebenleistungen wie Säumniszuschläge oder Zwangsgelder. Hierüber gab es im Streitfall vor dem Finanzgericht Düsseldorf (FG) auch keine Zweifel. Vielmehr stellte sich die Frage, wie Erstattungszinsen zu berücksichtigen sind.

September 13th, 2023|Gewerbesteuer, Mandanteninformationen|
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