Konzernklausel: Finanzverwaltung reagiert auf neuere BFH-Rechtsprechung
Wenn Konzerne umstrukturiert werden, kann über die sogenannte Konzernklausel nach § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) ein Grunderwerbsteuerzugriff vermieden werden. Im August 2019 hatte sich der Bundesfinanzhof (BFH) in sieben Urteilen mit der Anwendung dieser Klausel befasst und darin die Regelungen der grunderwerbsteuerlichen Vergünstigung weit ausgelegt. Die geäußerten Rechtsgrundsätze standen im Widerspruch zu den aus 2012 stammenden, enggefassten Voraussetzungen der Finanzverwaltung.