Grunderwerbsteuer: Wann sich eine Kaufpreisherabsetzung nicht mehr steuermindernd berücksichtigen lässt
Wie hoch die Grunderwerbsteuer ausfällt, richtet sich nach dem Wert der Gegenleistung. Bei einem Grundstückskauf wird der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen zugrunde gelegt. Das Grunderwerbsteuergesetz lässt in engen Grenzen auch eine spätere Minderung der Steuer zu, wenn die Gegenleistung für das Grundstück später herabgesetzt wird. Diese Möglichkeit besteht beispielsweise, wenn die Kaufpreisherabsetzung innerhalb von zwei Jahren seit Entstehung der Steuer stattfindet. Der hierfür notwendige Antrag muss aber innerhalb der Festsetzungsfrist gestellt werden.