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Versorgungsbezüge: Freibetrag bei geschiedenen Eheleuten

Bei einer Scheidung teilen die Ehegatten, abhängig vom Güterstand, ihre Wertsachen auf. Dabei werden jedoch nicht nur materielle Gegenstände aufgeteilt. Immaterielle Dinge wie etwa Schulden müssen ebenfalls auf die Geschiedenen verteilt werden. Und auch spätere Rentenzahlungen sind dabei zu berücksichtigen. Im Streitfall erhielt die Ehefrau einen Anspruch auf Versorgungsleistungen ihres Ehemanns. Das Finanzgericht Hessen (FG) musste entscheiden, wie der Versorgungsfreibetrag zu berechnen ist.

März 12th, 2025|Einkommensteuer, Mandanteninformationen|

Eltern aufgepasst: Kinderbetreuungskosten lassen sich ab 2025 besser absetzen

Ob Kita, Hort, Babysitter oder Tagesmutter: Kosten für die Betreuung der eigenen Kinder können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bislang waren nur zwei Drittel der Kosten, maximal 4.000 EUR pro Jahr und Kind absetzbar, ab 2025 lassen sich 80 % der Kosten, maximal 4.800 EUR pro Jahr und Kind abziehen.

März 12th, 2025|Einkommensteuer, Mandanteninformationen|

EuGH-Urteil: Verhältnismäßigkeit der Haftung bei Pflichtverletzungen und bei Insolvenzmeldung

In einem aktuellen Urteil hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen Mitglieder satzungsmäßiger Organe in den Niederlanden für ausstehende Mehrwertsteuer haftbar gemacht werden können. Geprüft wurde, ob die niederländischen Regelungen mit der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang stehen.

März 12th, 2025|Mandanteninformationen, Umsatzsteuer|

Neue Fristberechnung ab 2025: Steuerbescheide gelten neuerdings erst am vierten Tag als bekanntgegeben

Bereits 2024 hatte der Gesetzgeber hierzulande verlängerte Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen eingeführt. Mit dem Postrechtsmodernisierungsgesetz hat er zugleich geregelt, dass schriftliche Verwaltungsakte (z.B. Steuerbescheide) zu einem späteren Zeitpunkt als bisher als bekanntgegeben gelten. Dies ist wichtig für zahlreiche steuerrechtliche Fristen, da diese an den Bekanntgabezeitpunkt anknüpfen.

März 12th, 2025|übrige Steuerarten, Mandanteninformationen|

Zweitstudium in Teilzeit: Fahrten zur Uni sind mit 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer absetzbar

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dürfen nur in Höhe der Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer (ab dem 21. Entfernungskilometer: 0,38 EUR) als Werbungskosten abgerechnet werden. Absetzbar ist somit nur die einfache Wegstrecke. Beruflich veranlasste Fahrten zu anderen Zielen können deutlich besser abgesetzt werden - und zwar nach Reisekostengrundsätzen mit 0,30 EUR pro tatsächlich gefahrenem Kilometer (bei Pkw-Nutzung).

März 12th, 2025|Einkommensteuer, Mandanteninformationen|
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