Übergang der Steuerschuldnerschaft im Dreiecksgeschäft: Keine rückwirkende Berichtigung bei fehlendem Hinweis

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem österreichischen Vorabentscheidungsersuchen zu den Auswirkungen eines fehlenden Hinweises auf die "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" bei Dreiecksgeschäften entschieden. Nach seiner Auffassung kann ein fehlender Hinweis auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft nicht rückwirkend korrigiert werden. Für den Zwischenhändler eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts kann dies insbesondere dann erhebliche Auswirkungen haben, wenn er die Steuerschuld nicht mehr auf seinen Abnehmer abwälzen kann.

Mai 15th, 2023|Mandanteninformationen, Umsatzsteuer|

Umsatzsteuer und Sozialfürsorge: BMF passt seine Verwaltungsanweisung an

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung für eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen veröffentlicht und damit seine Verwaltungsanweisungen an die jüngste Rechtsprechung angepasst. Die umfassenden Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses betreffen die Regelungen des § 4 Nr. 18 Umsatzsteuergesetz (UStG), welche durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zum 01.01.2020 neu gefasst wurden.

Mai 15th, 2023|Mandanteninformationen, Umsatzsteuer|

Online-Plattformen und Mehrwertsteuer: Wer erbringt an wen die Dienstleistung?

Der Influencer- und Streaming-Markt ist in den letzten Jahren massiv gewachsen. So können Fans beispielsweise die von Influencern auf Online-Plattformen hochgeladenen Fotos oder Videos durch einzelne Zahlungen oder durch Abschluss von Abos erwerben, dem Influencer folgen, Videos in Echtzeit streamen oder auch Trinkgelder (für die sie im Gegenzug keine Leistung in Form von Inhalten erhalten) geben. Umsatzsteuerlich ist fraglich, wer in solchen Fällen an den Fan leistet und damit die Umsatzsteuer schuldet: der Influencer selbst oder die Online-Plattform? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einem aktuellen Urteil mit dieser Frage beschäftigt.

Mai 15th, 2023|Mandanteninformationen, Umsatzsteuer|

Soll-Besteuerung: Aufgeschobene Fälligkeit einer Einnahme schiebt Umsatzsteuerentstehung nicht hinaus

Die Umsatzsteuer entsteht in der Regel mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die jeweilige Leistung ausgeführt worden ist (Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten). Die Steuerschuld wird in diesem Fall also bereits auf Beträge berechnet, die das Unternehmen noch gar nicht erhalten hat.

Mai 15th, 2023|Mandanteninformationen, Umsatzsteuer|

EuGH zur Umsatzsteuer: Preisgelder für Turnierteilnahme mit fremden Pferden

Rein platzierungsabhängige Preisgelder, die ein Turnierveranstalter den Teilnehmern zahlt, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung. Das hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2016 entschieden. In einem Vorabentscheidungsersuchen wollte der Bundesfinanzhof (BFH) wissen, ob das auch für Preisgelder gilt, die originär Pferdeeigentümern zustehen, die diese aber vereinbarungsgemäß teilweise dem Reitstallbetreiber für die Unterbringung, Pflege und Ausbildung der Pferde und deren Einsatz bei Turnieren weiterleiten. In diesem Fall liege eine Dienstleistung gegen Entgelt vor, so entschied der EuGH in einem aktuellen Urteil.

Mai 15th, 2023|Mandanteninformationen, Umsatzsteuer|

Photovoltaikanlagen: Finales BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz

Die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen unterliegt seit dem 01.01.2023 einem Nullsteuersatz. Nachdem sich das Bundesfinanzministerium (BMF) am 26.01.2023 in einem Entwurf zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dieser Neuregelung geäußert hat, ist nun die endgültige Fassung ergangen. Im Vergleich zum Entwurf wurden noch einige Klarstellungen vorgenommen; grundlegende Änderungen haben sich jedoch nicht ergeben.

Mai 15th, 2023|Mandanteninformationen, Umsatzsteuer|

Spenden für die Ukraine: Keine Besteuerung unentgeltlicher Wertabgaben

Die Hilfsbereitschaft und die Solidarität für Menschen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind, unterstützt auch der deutsche Fiskus weiterhin mit steuerlichen Maßnahmen. Zur Vereinfachung der steuerlichen Behandlung der Unterstützungsmaßnahmen erweitert das Bundesfinanzministerium (BMF) seine Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Spenden für die Ukraine. Unentgeltliche Leistungen zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine sollen nicht zur Umsatzbesteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe führen. Der Vorsteuerabzug soll aber erhalten bleiben.

Mai 15th, 2023|Mandanteninformationen, Umsatzsteuer|
KONTAKTDatev