Kleinunternehmerregelung: Wann die Option zur Regelbesteuerung widerrufen werden kann
Bei Unternehmen, deren Umsätze im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen werden und im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überschritten haben, erhebt das Finanzamt keine Umsatzsteuer. In diesem Fall greift die Kleinunternehmerregelung und Unternehmen müssen keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen.