Heimeshoff & Riese –
erfahrene Steuerexperten, die Sie ganzheitlich und zukunftsorientiert beraten.

In der Steuerberatung stehen wir Ihnen bereits seit über 40 Jahren mit mittlerweile mehr als 60 kompetenten Ansprechpartnern zur Seite. Dabei legen wir Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, das von gegenseitigem Vertrauen geprägt ist. Unsere Kernkompetenz ist die strategische Gestaltung und Planung Ihrer unternehmerischen Zukunft – ohne dabei die Vergangenheitsbetrachtung und Ihre persönlichen Wünsche aus den Augen zu verlieren.

Wir stellen für Sie fachbereichsübergreifende Spezialisten-Teams im Sinne einer ganzheitlichen Beratung zusammen. Damit Sie in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen optimal unterstützt werden. Zuverlässig und rechtssicher, effizient und kompetent. Ein interdisziplinärer und zielorientierter Beratungsansatz, der individuell auf Sie und Ihr Unternehmen abgestimmt ist und Ihre Interessen in den Vordergrund rückt.

Tipp:

„Um als Unternehmer am Markt langfristig bestehen zu können, ist eine strategische Planung und Gestaltung der Zukunft unerlässlich. Profitieren Sie von den Fachkenntnissen unseres erfahrenen und kompetenten Spitzenteams.“

 

Heimeshoff & Riese Steuerberatung in Gelsenkirchen

IHRE ANSPRECHPARTNER:

Volker Heimeshoff
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Uwe Riese
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UNSERE LEISTUNGEN:

Beratungsschwerpunkte

  • Steuerberatung
  • Steuererklärungen
  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschlusserstellung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Begleitung von Betriebsprüfungen, Klage- und Strafverfahren, Einsprüchen

Spezialisierungen

  • Begleitung inhabergeführter Unternehmen
  • Beratung von Ärzten und Heilberuflern
  • Beratung von Profisportlern
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensnachfolge Existenzgründung
  • Due-Diligence-Begleitung

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1204, 2024

Handel mit Kryptowährungen: Finanzämter nehmen schwarze Schafe ins Visier

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen stellte im Jahr 2023 ein Auskunftsersuchen an eine Krypto-Handelsplattform und erhielt daraufhin die Daten zahlreicher Nutzer, die auf dieser Plattform mit Kryptowährungen handelten. Es ist zu erwarten, dass die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung die Datenpakete auch an die Finanzverwaltungen anderer Bundesländer weitergibt. Nutzer, die ihre Gewinne bislang nicht oder nur unvollständig versteuert haben, geraten nun also ins Visier des Fiskus.

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Mitarbeiterbeteiligung: Gewinn aus marktüblicher Veräußerung ist kein Arbeitslohn

Um Mitarbeiter an das eigene Unternehmen zu binden und sie zu motivieren, geben Arbeitgeber gerne sogenannte Mitarbeiterbeteiligungen an sie aus. Veräußert ein Arbeitnehmer seine (verbilligt erworbene) Beteiligung später gewinnbringend, ist der daraus erzielte Gewinn kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn - dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.

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