Wenn Arbeitsverträge direkt durch Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern geregelt sind, spricht man von einer sog. Tarifbindung. Wer als Arbeitnehmer tarifgebunden ist, profitiert von Mindeststandards bei seinen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat errechnet, dass in Deutschland im Jahr 2025 nur knapp die Hälfte (49 %) aller Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb beschäftigt war. Damit blieb die Tarifbindung im Vergleich zu den Vorjahren konstant.


Wie Destatis weiter mitteilt, bestanden auch 2025 deutliche Unterschiede zwischen den Branchen: Die höchste Tarifbindung gab es im Wirtschaftsabschnitt „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ mit 100 %. Es folgten die Abschnitte „Energieversorgung“ (84 %), „Erziehung und Unterricht“ (79 %) und „Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (68 %).


Die Wirtschaftsabschnitte mit der geringsten Tarifbindung im Jahr 2025 waren „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ (10 %), „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ (21 %), „Grundstücks- und Wohnungswesen“ (21 %) sowie „Gastgewerbe“ und „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ (jeweils 23 %). Im Vergleich zum Vorjahr veränderte sich die Tarifbindung in den Branchen damit kaum.


Hinweis: Im Bundesländer-Vergleich war die Tarifbindung in Bremen (56 %), im Saarland (52 %) und in Nordrhein-Westfalen (51 %) am höchsten. Die geringste Tarifbindung wiesen Sachsen (42 %), Berlin (45 %) und Schleswig-Holstein (46 %) aus.

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(aus: Ausgabe 06/2026)