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Erbbaurecht: Steuerpflichtigkeit der Rückübertragung
Ein Erbbaurecht ist eine interessante Sache. Oftmals wird ein Grundstück für einen längeren Zeitraum gepachtet, um beispielsweise ein Haus darauf zu errichten. So spart man sich den Kaufpreis für ein Grundstück, muss dafür aber einen Pachtbetrag zahlen. Wie ist es aber, wenn man ein Erbbaurecht vorzeitig rücküberträgt und dafür eine Entschädigungszahlung für die entgangenen Pachteinnahmen erhält. Das Finanzgericht Hessen (FG) musste entscheiden, ob diese Zahlung steuerpflichtig ist oder nicht.
Grundstückswert: Welche Anforderungen ein Gutachten erfüllen muss
Beim Kauf eines Grundstücks fällt Grunderwerbsteuer an. Das gilt nicht nur, wenn man ein Grundstück direkt vom Veräußerer erwirbt, sondern auch, wenn man durch den Erwerb eines Gesellschaftsanteils (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks wird. Dann ist es natürlich wichtig zu wissen, wie hoch der Wert des Grundstücks ist. In solchen Fällen ist eine Bewertung durchzuführen. Aber braucht man hierfür einen speziellen Gutachter? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste kürzlich darüber entscheiden.
Wärmepumpen: Umrüstung kann als energetische Sanierung abgesetzt werden
In immer mehr Wohnhäusern wird mit Wärmepumpen geheizt. Fast 65 % der 2023 fertiggestellten Wohngebäude in Deutschland nutzen sie als überwiegende Energiequelle zum Heizen. Dies geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts von Juni 2024 hervor. Vor allem in neu gebauten Ein- und Zweifamilienhäusern kommen Wärmepumpen zum Einsatz: In fast 70 % davon wurden diese 2023 als primäre Heizenergiequelle genutzt.
Steuerklassen bei Ehepaaren: Mehrheit wählt Kombination aus III und V
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat ermittelt, dass sich Ehepaare und eingetragene Lebenspartner nach wie vor mehrheitlich für die Steuerklassenkombination III und V entscheiden. Dies geht aus Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Veranlagungsjahr 2020 hervor (aktuellste Daten). Von den insgesamt rund 5,3 Millionen zusammenveranlagten Steuerzahlern mit ausschließlich Lohneinkünften wählten knapp 2,1 Millionen Paare (39 %) diese Steuerklassenkombination. Bei weiteren 1,3 Millionen Paaren (25 %) erzielte nur eine der beiden Personen Arbeitseinkommen und war entsprechend in Steuerklasse III eingruppiert. 1,9 Millionen zusammenveranlagte Steuerpflichtige (36 %) waren hingegen in Steuerklasse IV eingruppiert.