AKTUELLES
Entwurf eines BMF-Schreibens: Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 25.10.2022 den Entwurf eines Schreibens zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand herausgegeben. Anhand der Struktur juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR), die sowohl wirtschaftlich als auch nichtwirtschaftlich tätig sein können, ergeben sich Anwendungsfragen zum Vorsteuerabzug. Der Entwurf geht auf den Vorsteuerabzug in verschiedenen Konstellationen ein und schafft Vereinfachungsregelungen für die öffentliche Hand.
Erwerbscharakter überwiegt: Kind in Facharztausbildung löst keinen Kindergeldanspruch aus
Eltern erhalten für ein volljähriges Kind noch bis zu dessen 25. Geburtstag Kindergeld, wenn das Kind während dieser Zeit noch für einen Beruf ausgebildet wird. Wird eine solche Berufsausbildung innerhalb eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses absolviert, wird diese nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kindergeldrechtlich nur anerkannt, wenn der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht und nicht die Erbringung bezahlter Arbeitsleistung (dies wäre der Erwerbscharakter).
Gut zu wissen in der Energiekrise: Steuerbonus gilt auch für Einbau von Kamin- und Kachelöfen
Wer Handwerker für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in seinem Privathaushalt beauftragt, kann 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR pro Jahr, von der eigenen Einkommensteuer abziehen. Von diesem Steuerbonus werden auch die anfallenden Anfahrts-, Maschinen-, Entsorgungs- und Verbrauchsmittelkosten erfasst, allerdings nicht die Kosten für das Material.
Ukraine-Krieg: Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2023
Privatpersonen, Vereine und Unternehmen, die notleidende Menschen aus der Ukraine unterstützen, können ihre Spenden unter erleichterten Voraussetzungen steuerlich absetzen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte hierfür Anfang 2022 entsprechende Regelungen erlassen, die ursprünglich nur bis zum 31.12.2022 gelten sollten. Das BMF hat nun erklärt, dass das Regelwerk auch für 2023 anwendbar bleibt. Danach gilt weiterhin: