AKTUELLES

1211, 2024

Beschränkte Steuerpflicht: Kasse des Bistums ist inländische öffentliche Kasse

Natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können mit ihren hierzulande erzielten Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Der deutsche Fiskus besteuert dann beispielsweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die aus inländischen öffentlichen Kassen für ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gezahlt werden.

1211, 2024

Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnungssteuer lässt sich als Unterkunftskosten absetzen

Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Zweitwohnungen, um zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Zur Kasse gebeten werden sowohl Eigentümer als auch Mieter, die neben ihrer Hauptwohnung eine Zweitwohnung (melderechtlich: Nebenwohnung) in der steuererhebenden Kommune unterhalten. Liegt die Zweitwohnung in einer teuren Metropole, ist dies für Steuerzahler nachteilig, denn die Zweitwohnungssteuer berechnet sich meist nach der Jahreskaltmiete der Wohnung.

1211, 2024

Fremdwährungskonten werden aufgedeckt: Banken melden Devisengeschäfte ab 2025

Wer Währungsgewinne über Fremdwährungskonten bezieht, musste sich bislang selbst um die ordnungsgemäße Versteuerung kümmern. Bislang zählten Fremdwährungsgeschäfte zu den privaten Veräußerungsgeschäften, sodass Gewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei blieben. Hielt der Anleger seine Devisen nur für kürzere Zeit, war er verpflichtet, den Währungsgewinn in der Anlage SO seiner Einkommensteuererklärung anzuzeigen, so dass das Finanzamt (FA) darauf eine Einkommensteuer von bis zu 45 % berechnen konnte.

1211, 2024

Gewerbesteuerpflicht: Welche Tätigkeiten von der Gewerbesteuer befreit sein können

Wenn Sie einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, unterliegen Sie grundsätzlich auch der Gewerbesteuer. Der von Ihnen ermittelte Gewinn wird für Zwecke der Gewerbesteuer noch modifiziert, indem sowohl Hinzurechnungen als auch Kürzungen nach dem Gewerbesteuergesetz vorgenommen werden. Des Weiteren kann auch noch ein Freibetrag, abhängig von der Rechtsform, abgezogen werden. Aber je nach Ihrer Tätigkeit können Sie auch von der Gewerbesteuer befreit sein. Dies gilt etwa für Schulen, Vereine oder Krankenhäuser, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Im Streitfall hatte das Finanzgericht Köln (FG) zu entscheiden, ob eine Gewerbesteuerfreiheit vorliegt oder nicht.

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