AKTUELLES
Vorstoß in NRW: Neues Landesfinanzkriminalamt
Die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen stellt sich neu auf: Um "große Fische" im Bereich von Steuerkriminalität und Cybercrime zu fangen und bei der Geldwäschebekämpfung mitzuwirken, ruft NRW ein neues Landesfinanzkriminalamt (LFK) ins Leben. Die neue Institution tritt organisatorisch neben die bisherigen Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FÄ). Man verspricht sich von diesem Schritt eine Bündelung von Know-how und Ressourcen sowie ein effektiveres Durchgreifen bei Ermittlungen. Gleichzeitig sollen die Arbeitsprozesse und die Ermittlungsarbeit in den STRAFA-FÄ entlastet werden. Damit ähnelt die neue Struktur der bereits existierenden Arbeitsaufteilung zwischen Landeskriminalamt und lokalen Polizeibehörden.
Übergang der Steuerschuldnerschaft im Dreiecksgeschäft: Keine rückwirkende Berichtigung bei fehlendem Hinweis
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem österreichischen Vorabentscheidungsersuchen zu den Auswirkungen eines fehlenden Hinweises auf die "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" bei Dreiecksgeschäften entschieden. Nach seiner Auffassung kann ein fehlender Hinweis auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft nicht rückwirkend korrigiert werden. Für den Zwischenhändler eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts kann dies insbesondere dann erhebliche Auswirkungen haben, wenn er die Steuerschuld nicht mehr auf seinen Abnehmer abwälzen kann.
EuGH zur Umsatzsteuer: Preisgelder für Turnierteilnahme mit fremden Pferden
Rein platzierungsabhängige Preisgelder, die ein Turnierveranstalter den Teilnehmern zahlt, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung. Das hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2016 entschieden. In einem Vorabentscheidungsersuchen wollte der Bundesfinanzhof (BFH) wissen, ob das auch für Preisgelder gilt, die originär Pferdeeigentümern zustehen, die diese aber vereinbarungsgemäß teilweise dem Reitstallbetreiber für die Unterbringung, Pflege und Ausbildung der Pferde und deren Einsatz bei Turnieren weiterleiten. In diesem Fall liege eine Dienstleistung gegen Entgelt vor, so entschied der EuGH in einem aktuellen Urteil.
Anteilsbewertung: Wie wird der Anteilswert an einer Familien-Holding ermittelt?
Bei der Schenkung von Anteilen an Kapitalgesellschaften muss Schenkungsteuer gezahlt werden. Dazu muss natürlich der Wert der Anteile bestimmt werden, auf dessen Grundlage sich die Steuer berechnen lässt. Bei börsennotierten Anteilen ist dies einfach, da es einen Börsenkurs gibt. Auch bei anderen Anteilen, die auf anderen Handelsplattformen gehandelt werden, ist ein Wert relativ einfach festzustellen. Wie aber kann man den Wert von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft feststellen, wenn diese nur unter den jeweiligen Familienmitgliedern weitergegeben werden? Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) musste darüber entscheiden, ob der von den Klägern oder der vom Finanzamt ermittelte Wert anzusetzen ist.