Heimeshoff & Riese –
erfahrene Steuerexperten, die Sie ganzheitlich und zukunftsorientiert beraten.

In der Steuerberatung stehen wir Ihnen bereits seit über 40 Jahren mit mittlerweile mehr als 60 kompetenten Ansprechpartnern zur Seite. Dabei legen wir Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, das von gegenseitigem Vertrauen geprägt ist. Unsere Kernkompetenz ist die strategische Gestaltung und Planung Ihrer unternehmerischen Zukunft – ohne dabei die Vergangenheitsbetrachtung und Ihre persönlichen Wünsche aus den Augen zu verlieren.

Wir stellen für Sie fachbereichsübergreifende Spezialisten-Teams im Sinne einer ganzheitlichen Beratung zusammen. Damit Sie in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen optimal unterstützt werden. Zuverlässig und rechtssicher, effizient und kompetent. Ein interdisziplinärer und zielorientierter Beratungsansatz, der individuell auf Sie und Ihr Unternehmen abgestimmt ist und Ihre Interessen in den Vordergrund rückt.

Tipp:

„Um als Unternehmer am Markt langfristig bestehen zu können, ist eine strategische Planung und Gestaltung der Zukunft unerlässlich. Profitieren Sie von den Fachkenntnissen unseres erfahrenen und kompetenten Spitzenteams.“

 

Heimeshoff & Riese Steuerberatung in Gelsenkirchen

IHRE ANSPRECHPARTNER:

Volker Heimeshoff
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Uwe Riese
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UNSERE LEISTUNGEN:

Beratungsschwerpunkte

  • Steuerberatung
  • Steuererklärungen
  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschlusserstellung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Begleitung von Betriebsprüfungen, Klage- und Strafverfahren, Einsprüchen

Spezialisierungen

  • Begleitung inhabergeführter Unternehmen
  • Beratung von Ärzten und Heilberuflern
  • Beratung von Profisportlern
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensnachfolge Existenzgründung
  • Due-Diligence-Begleitung

NACHRICHTEN ZUM THEMA STEUERN:

1302, 2023

NATO-Truppenstatut: Liste der amtlichen Beschaffungsstellen der niederländischen Streitkräfte aktualisiert

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 24.11.2022 die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen der niederländischen Streitkräfte geändert. Die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen wurde zuletzt mit Stand vom 01.01.2022 durch das BMF-Schreiben vom 11.03.2022 neu bekanntgegeben.

1302, 2023

Bemessungsgrundlage: Wie wirkt sich ein übernommenes Wohnrecht auf die Grunderwerbsteuer aus?

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, müssen Sie dafür Grunderwerbsteuer zahlen. In der Regel bemisst sich diese nach dem gezahlten Kaufpreis. Allerdings kann es Konstellationen geben, in denen auch andere Faktoren berücksichtigt werden müssen. Wenn beispielsweise der Käufer ein Nutzungsrecht des Verkäufers an dem Grundstück übernehmen muss, wird er nur einen reduzierten Kaufpreis zahlen, da er sonst einen Nachteil hätte. Das Nutzungsrecht ist daher auch in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, weil der marktübliche Verkehrswert sich aus dem Kaufpreis und dem Wert des Nutzungsrechts zusammensetzt. Im Streitfall musste das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) darüber entscheiden, ob für ein Grundstück der Verkehrswert gezahlt wurde.

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