Heimeshoff & Riese –
erfahrene Steuerexperten, die Sie ganzheitlich und zukunftsorientiert beraten.
In der Steuerberatung stehen wir Ihnen bereits seit über 40 Jahren mit mittlerweile mehr als 60 kompetenten Ansprechpartnern zur Seite. Dabei legen wir Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, das von gegenseitigem Vertrauen geprägt ist. Unsere Kernkompetenz ist die strategische Gestaltung und Planung Ihrer unternehmerischen Zukunft – ohne dabei die Vergangenheitsbetrachtung und Ihre persönlichen Wünsche aus den Augen zu verlieren.
Wir stellen für Sie fachbereichsübergreifende Spezialisten-Teams im Sinne einer ganzheitlichen Beratung zusammen. Damit Sie in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen optimal unterstützt werden. Zuverlässig und rechtssicher, effizient und kompetent. Ein interdisziplinärer und zielorientierter Beratungsansatz, der individuell auf Sie und Ihr Unternehmen abgestimmt ist und Ihre Interessen in den Vordergrund rückt.
Tipp:
„Um als Unternehmer am Markt langfristig bestehen zu können, ist eine strategische Planung und Gestaltung der Zukunft unerlässlich. Profitieren Sie von den Fachkenntnissen unseres erfahrenen und kompetenten Spitzenteams.“

IHRE ANSPRECHPARTNER:
Rechtsanwalt & Steuerberater
Steuerberater& Rechtsanwalt
UNSERE LEISTUNGEN:
Beratungsschwerpunkte
- Steuerberatung
- Steuererklärungen
- Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Jahresabschlusserstellung
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Begleitung von Betriebsprüfungen, Klage- und Strafverfahren, Einsprüchen
Spezialisierungen
- Begleitung inhabergeführter Unternehmen
- Beratung von Ärzten und Heilberuflern
- Beratung von Profisportlern
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmensnachfolge Existenzgründung
- Due-Diligence-Begleitung
NACHRICHTEN ZUM THEMA STEUERN:
Altersvorsorge: Wie die Riesterrente in der Einkommensteuer berücksichtigt wird
Sich voll und ganz auf die gesetzliche Rente zu verlassen, ist heutzutage nicht mehr der Weisheit letzter Schluss. Besser ist es, zusätzliche Vorkehrungen für die Altersvorsorge zu treffen. Eine Möglichkeit hierfür ist die Riesterrente. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt der Staat dies sogar mit einer Zulage. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass Sie die Beiträge nicht in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht haben. Dieses Wahlrecht können Sie in der Einkommensteuererklärung ausüben. Das Finanzgericht Hessen (FG) musste entscheiden, bis zu welchem Zeitpunkt das möglich ist.
Berufliche Fahrten von Arbeitnehmern: Leasingsonderzahlungen fließen nur zeitanteilig in individuellen Kilometersatz ein
Arbeitnehmer müssen beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit (z.B. Außendiensttätigkeit) nicht zwingend mit 0,30 EUR pro Kilometer als Werbungskosten abrechnen, sondern dürfen auch einen individuell errechneten Kilometersatz ansetzen, wenn sie für die Fahrten ein eigenes oder zur Nutzung überlassenes Fahrzeug verwenden. Um diesen Kilometersatz zu ermitteln, müssen sie zunächst für einen Zeitraum von zwölf Monaten die Gesamtkosten ihres Kraftfahrzeugs ermitteln. Hierzu zählen: