Heimeshoff & Riese –
erfahrene Steuerexperten, die Sie ganzheitlich und zukunftsorientiert beraten.
In der Steuerberatung stehen wir Ihnen bereits seit über 40 Jahren mit mittlerweile mehr als 60 kompetenten Ansprechpartnern zur Seite. Dabei legen wir Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, das von gegenseitigem Vertrauen geprägt ist. Unsere Kernkompetenz ist die strategische Gestaltung und Planung Ihrer unternehmerischen Zukunft – ohne dabei die Vergangenheitsbetrachtung und Ihre persönlichen Wünsche aus den Augen zu verlieren.
Wir stellen für Sie fachbereichsübergreifende Spezialisten-Teams im Sinne einer ganzheitlichen Beratung zusammen. Damit Sie in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen optimal unterstützt werden. Zuverlässig und rechtssicher, effizient und kompetent. Ein interdisziplinärer und zielorientierter Beratungsansatz, der individuell auf Sie und Ihr Unternehmen abgestimmt ist und Ihre Interessen in den Vordergrund rückt.
Tipp:
„Um als Unternehmer am Markt langfristig bestehen zu können, ist eine strategische Planung und Gestaltung der Zukunft unerlässlich. Profitieren Sie von den Fachkenntnissen unseres erfahrenen und kompetenten Spitzenteams.“
IHRE ANSPRECHPARTNER:
Rechtsanwalt & Steuerberater
Steuerberater& Rechtsanwalt
UNSERE LEISTUNGEN:
Beratungsschwerpunkte
- Steuerberatung
- Steuererklärungen
- Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Jahresabschlusserstellung
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Begleitung von Betriebsprüfungen, Klage- und Strafverfahren, Einsprüchen
Spezialisierungen
- Begleitung inhabergeführter Unternehmen
- Beratung von Ärzten und Heilberuflern
- Beratung von Profisportlern
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmensnachfolge Existenzgründung
- Due-Diligence-Begleitung
NACHRICHTEN ZUM THEMA STEUERN:
Grundsteuer in NRW: Aufkommensneutrale Hebesätze für Kommunen veröffentlicht
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat online und öffentlich einsehbar die Daten bereitgestellt, auf deren Grundlage die Kommunen die Höhe ihrer neuen Grundsteuer ab 2025 festlegen können. Das Land hatte zugesagt, im Sommer 2024 die Hebesätze zur Verfügung zu stellen, mit denen eine Stadt oder Gemeinde insgesamt die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen kann wie bisher.
Hochwasserschäden: Kosten lassen sich als außergewöhnliche Belastung absetzen
Das Tief Orinoco brachte seit Ende Mai 2024 wiederholt Stark- und Dauerregen nach Deutschland. Binnen weniger Stunden kamen teilweise die Niederschlagsmengen eines ganzen Monats herunter und führten in Südwest- und Süddeutschland zu Dammbrüchen und Überflutungen von Wohngebieten. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft werden rund 50 % der Hochwasseropfer feststellen, dass sie keine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden abgeschlossen haben, die ihnen diese Schäden ersetzt.