Heimeshoff & Riese –
erfahrene Steuerexperten, die Sie ganzheitlich und zukunftsorientiert beraten.
In der Steuerberatung stehen wir Ihnen bereits seit über 40 Jahren mit mittlerweile mehr als 60 kompetenten Ansprechpartnern zur Seite. Dabei legen wir Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, das von gegenseitigem Vertrauen geprägt ist. Unsere Kernkompetenz ist die strategische Gestaltung und Planung Ihrer unternehmerischen Zukunft – ohne dabei die Vergangenheitsbetrachtung und Ihre persönlichen Wünsche aus den Augen zu verlieren.
Wir stellen für Sie fachbereichsübergreifende Spezialisten-Teams im Sinne einer ganzheitlichen Beratung zusammen. Damit Sie in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen optimal unterstützt werden. Zuverlässig und rechtssicher, effizient und kompetent. Ein interdisziplinärer und zielorientierter Beratungsansatz, der individuell auf Sie und Ihr Unternehmen abgestimmt ist und Ihre Interessen in den Vordergrund rückt.
Tipp:
„Um als Unternehmer am Markt langfristig bestehen zu können, ist eine strategische Planung und Gestaltung der Zukunft unerlässlich. Profitieren Sie von den Fachkenntnissen unseres erfahrenen und kompetenten Spitzenteams.“

IHRE ANSPRECHPARTNER:
Rechtsanwalt & Steuerberater
Steuerberater& Rechtsanwalt
UNSERE LEISTUNGEN:
Beratungsschwerpunkte
- Steuerberatung
- Steuererklärungen
- Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Jahresabschlusserstellung
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Begleitung von Betriebsprüfungen, Klage- und Strafverfahren, Einsprüchen
Spezialisierungen
- Begleitung inhabergeführter Unternehmen
- Beratung von Ärzten und Heilberuflern
- Beratung von Profisportlern
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmensnachfolge Existenzgründung
- Due-Diligence-Begleitung
NACHRICHTEN ZUM THEMA STEUERN:
Ferienimmobilien: Wann sich Verluste steuerlich geltend machen lassen
In Deutschland stehen rund 555.000 Ferienhäuser und Ferienwohnungen mit zusammen 2,6 Millionen Betten zur Verfügung. 82 % der Unterkünfte (= 455.000) werden nicht von gewerblichen, sondern von privaten Gastgebern vermietet.
Verschenkter Anteil am Mietobjekt: Ohne Schuldübernahme wird Schuldzinsenabzug gekürzt
Gerade bei hohen Vermögenswerten macht es häufig Sinn, diese schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Dass bei der vorweggenommenen Erbfolge viele steuerliche Fallstricke lauern, zeigt ein aktueller Fall des Bundesfinanzhofs (BFH), in dem ein Vater seinem Sohn mit warmer Hand einen 2/5tel-Miteigentumsanteil an einem Mietobjekt (Privatvermögen) geschenkt hatte. Der Vater war zuvor Alleineigentümer der Immobilie gewesen und hatte aus der Anschaffung noch eine laufende Darlehensverbindlichkeit zu bedienen.