Wertermittlung: Voraussetzungen eines Sachverständigengutachtens
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung erben oder geschenkt bekommen, das bzw. die nicht das Familienheim war, fällt hierfür Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer an. Um den Wert dieses Objekts festzustellen, gibt es standardisierte Verfahren. Aber wie es bei Verallgemeinerungen nun einmal ist, kann es sein, dass der tatsächliche vom ermittelten Wert abweicht. Ersterer kann dann durch das Gutachten eines Sachverständigen nachgewiesen werden. Aber welche Anforderungen muss ein solches Gutachten erfüllen? Darüber musste das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) entscheiden.