Erwerb von Luxusfahrzeugen: Kein Vorsteuerabzug bei bloßer Sammlertätigkeit
Hochpreisige Fahrzeuge lassen nicht nur die Herzen von Autoliebhabern höher schlagen, sie können als Sammlerstücke bei guter Pflege auch eine lukrative Geldanlage sein. Wer sich als Unternehmer ein solches Luxusfahrzeug als Wertanlage anschafft, hat nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) jedoch geringe Chancen auf einen Vorsteuerabzug.