Einkommensteuer: Werbungskosten bei Vermietungseinkünften
Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist es üblich, bereits zu Lebzeiten ein Grundstück auf die Nachkommen zu übertragen. Bei einem vermieteten Objekt kann sich der Übertragende einen Nießbrauchsvorbehalt eintragen lassen. Das bedeutet, dass er zum Beispiel die Mieteinnahmen aus dem Vermietungsobjekt erhält, obwohl ihm dieses nicht mehr gehört. Aber wie werden die Kosten einer solchen Übertragung steuerlich berücksichtigt? Gehören sie zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung? Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) musste darüber entscheiden.