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Mitarbeiterbeteiligung: Wie sind die Erträge aus Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich einzuordnen?

Gute Mitarbeiter zu finden ist schwierig. Und wenn man sie gefunden hat, möchte man sie möglichst dauerhaft an die Firma binden. Eine Möglichkeit hierfür ist die Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen. Oft stellen die Erträge aus solchen Mitarbeiterbeteiligungen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit dar. Dass dies jedoch nicht immer so ist, zeigt der vorliegende Streitfall. Hier musste das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) darüber entscheiden, ob Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit oder aus Kapitalvermögen vorliegen.

Mai 15th, 2023|Einkommensteuer, Mandanteninformationen|

Immobilienbewertung: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines Miteigentumsanteils

Wenn Sie eine Immobilie im Wege der Schenkung oder Erbschaft erhalten, ist dies in der Regel steuerpflichtig. Es sei denn, Sie können die Vergünstigung für Familienheime in Anspruch nehmen. Ist dies nicht der Fall, muss natürlich ein realistischer Wert der Schenkungsteuer zugrunde gelegt werden. Hat das Finanzamt einen Wert ermittelt, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie mittels eines Gutachtens einen niedrigeren Wert nachweisen. Was ist jedoch, wenn das Finanzamt dem nicht folgt? Im Streitfall musste das Finanzgericht Münster (FG) darüber entscheiden, ob der vom Gutachter ermittelte Wert inklusive eines von ihm vorgenommenen Abschlags anzuwenden ist.

Erben und Verschenken: Rechtzeitige Planung sichert steuerschonenden Vermögensübergang

Viele Menschen scheuen sich vor einer frühzeitigen Übertragung ihres Vermögens auf die nächste Generation, wenngleich es steuerlich häufig sinnvoll ist, Vermögen noch zu Lebzeiten zu übertragen. Die Steuerberaterkammer Stuttgart hat kürzlich diverse Möglichkeiten für einen steueroptimierten Vermögensübergang zusammengestellt. Danach gilt:

Kapitaleinkünfte: Verlustausgleich zwischen Eheleuten jetzt auch über die Steuererklärung möglich

Der Ehestand ist hierzulande zwar mit Steuervorteilen wie dem Ehegattensplitting verbunden, für eine ehegattenübergreifende Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Kapitaleinkünften gab es bisher aber erhebliche Einschränkungen: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die zur Zusammenveranlagung berechtigt und Kunden bei ein und derselben Bank waren, konnten bislang nur mit einem gemeinsamen Freistellungsauftrag eine Verlustverrechnung zum Jahresende erreichen. In diesem Fall hatten die Geldinstitute die Gewinne und Verluste über alle dort einzeln oder gemeinschaftlich geführten Konten und Depots automatisch zwischen den Ehegatten bzw. Lebenspartnern verrechnet.

Mai 15th, 2023|Einkommensteuer, Mandanteninformationen|

Heilbehandlungskosten: Können Beiträge für das Fitnessstudio außergewöhnliche Belastungen sein?

Wenn Sie krank sind, können unter bestimmten Umständen Ihre Kosten zur Linderung und Heilung der Krankheit im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden. Welche Kosten konkret berücksichtigt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Im vorliegenden Sachverhalt wurde der Klägerin ein Funktionstraining vom Arzt verschrieben, welches sie in einem Fitnessstudio durchführte. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) musste nun entscheiden, ob die Fitnessstudiobeiträge vom Finanzamt zu Recht nicht berücksichtigt wurden.

Mai 15th, 2023|Einkommensteuer, Mandanteninformationen|

Photovoltaikanlagen: Finales BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz

Die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen unterliegt seit dem 01.01.2023 einem Nullsteuersatz. Nachdem sich das Bundesfinanzministerium (BMF) am 26.01.2023 in einem Entwurf zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dieser Neuregelung geäußert hat, ist nun die endgültige Fassung ergangen. Im Vergleich zum Entwurf wurden noch einige Klarstellungen vorgenommen; grundlegende Änderungen haben sich jedoch nicht ergeben.

Mai 15th, 2023|Mandanteninformationen, Umsatzsteuer|

Mehr Netto vom Brutto: Lohnsteuer-Ermäßigung kann bis zum 30.11. beantragt werden

Wer absetzbare Aufwendungen, wie beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, bereits im Zuge des Lohnsteuerabzugs berücksichtigt wissen will, kann beim Finanzamt unter www.elster.de einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Das Finanzamt trägt dann einen Freibetrag in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers ein, so dass der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom Bruttolohn einbehält und einen höheren Nettolohn auszahlt. Für das laufende Jahr kann ein entsprechender Antrag noch bis zum 30.11.2023 gestellt werden. Die Freibeträge können gleich für zwei Jahre beantragt werden.

Mai 15th, 2023|Einkommensteuer, Mandanteninformationen|

Kurzfristige Beherbergung: Auch die Vermietung von Wohncontainern unterliegt ermäßigter Umsatzsteuer

Wer Wohnungen oder Häuser vermietet, muss auf seine Umsätze regelmäßig keine Umsatzsteuer zahlen, da aufgrund einer dauerhaften Vermietung eine Steuerbefreiung nach dem Umsatzsteuergesetz greift. Anders liegt der Fall bei einer Vermietung von Campingflächen oder Wohn- und Schlafräumen, die der kurzfristigen Beherbergung von Fremden dienen - diese Umsätze sind steuerpflichtig und unterliegen einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.

Mai 15th, 2023|Mandanteninformationen, Umsatzsteuer|

Anteilsbewertung: Wie wird der Anteilswert an einer Familien-Holding ermittelt?

Bei der Schenkung von Anteilen an Kapitalgesellschaften muss Schenkungsteuer gezahlt werden. Dazu muss natürlich der Wert der Anteile bestimmt werden, auf dessen Grundlage sich die Steuer berechnen lässt. Bei börsennotierten Anteilen ist dies einfach, da es einen Börsenkurs gibt. Auch bei anderen Anteilen, die auf anderen Handelsplattformen gehandelt werden, ist ein Wert relativ einfach festzustellen. Wie aber kann man den Wert von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft feststellen, wenn diese nur unter den jeweiligen Familienmitgliedern weitergegeben werden? Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) musste darüber entscheiden, ob der von den Klägern oder der vom Finanzamt ermittelte Wert anzusetzen ist.

Übergang der Steuerschuldnerschaft im Dreiecksgeschäft: Keine rückwirkende Berichtigung bei fehlendem Hinweis

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem österreichischen Vorabentscheidungsersuchen zu den Auswirkungen eines fehlenden Hinweises auf die "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" bei Dreiecksgeschäften entschieden. Nach seiner Auffassung kann ein fehlender Hinweis auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft nicht rückwirkend korrigiert werden. Für den Zwischenhändler eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts kann dies insbesondere dann erhebliche Auswirkungen haben, wenn er die Steuerschuld nicht mehr auf seinen Abnehmer abwälzen kann.

Mai 15th, 2023|Mandanteninformationen, Umsatzsteuer|
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