Entsorgungsbranche: Wann liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor?
Mit Schreiben vom 15.01.2025 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zentrale Klarstellungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung tauschähnlicher Umsätze in der Entsorgungsbranche, insbesondere in Hinblick auf die Entsorgung gefährlicher Abfälle, veröffentlicht. Dabei übernimmt es die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2024 und hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend angepasst.