Dreitagesfiktion: Wann beginnt die Einspruchsfrist bei späterer Zustellung des Bescheids?
Wenn das Finanzamt Ihnen einen Bescheid zuschickt und Sie dagegen Einspruch einlegen wollen, müssen Sie die Einspruchsfrist beachten. Diese beträgt normalerweise vier Wochen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Einspruch unzulässig. Da das Finanzamt aber nicht von jedem Bescheid weiß, wann er denn genau beim jeweiligen Steuerpflichtigen ankommt, gibt es die sogenannte Dreitagesfiktion. Danach geht man davon aus, dass der Brief am dritten Tag nach Aufgabe zur Post angekommen sein muss. Aber was ist, wenn in dieser Zeit keine Zustellung stattfand? Verlängert sich dann die Zeit? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) hatte darüber zu urteilen.