Anteilsvereinigung: Wann Sie von der Grunderwerbsteuer befreit sein können
Beim Erwerb eines Grundstücks wird Grunderwerbsteuer festgesetzt, sofern keine Gründe für eine Befreiung vorliegen. Wenn Sie zum Beispiel aus einem Unternehmen, an dem Sie beteiligt sind, ein Grundstück in Ihr Alleineigentum übernehmen, ist das Grundstück insoweit von der Grunderwerbsteuer befreit, wie Sie an dem Unternehmen beteiligt sind. Man geht quasi davon aus, dass Sie das Grundstück in Höhe Ihres Unternehmensanteils bereits besaßen. Im Streitfall musste das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) entscheiden, inwieweit eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer erfolgen muss.