Aufstiegs-BAföG: Teilerlass von geförderten Darlehen führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn
Wer sich zum Meister, Fachwirt oder Techniker fortbildet und hierfür einen KfW-Kredit (sog. Aufstiegs-BAföG) nutzt, bekommt nach erfolgreicher Prüfung einen Teil dieses Darlehens erlassen. Die Kehrseite der Medaille: Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) muss der erlassene Betrag als Arbeitslohn versteuert werden.