Vermietungseinkünfte: Abzugsfähigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen für Darlehen

Wenn Sie eine Immobilie vermieten, ist der Gewinn oder Verlust hieraus steuerlich zu berücksichtigen. Die Miete für das Objekt müssen Sie als Einnahmen erfassen. Die Aufwendungen, die Ihnen für das Mietobjekt entstehen, können Sie jedoch im Gegenzug als Werbungskosten geltend machen. Hierzu zählen auch die Abschreibung oder Zinsen für ein Darlehen, um das Objekt zu finanzieren. Wenn Sie ein Darlehen aufgenommen haben und dieses vorzeitig ablösen, kann es sein, dass Sie hierfür eine Gebühr zahlen müssen. Im Streitfall stellte sich für das Finanzgericht Niedersachsen (FG) die Frage, ob diese Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten berücksichtigt werden kann.

April 11th, 2025|Einkommensteuer, Mandanteninformationen|

Leiharbeitnehmer: In welcher Höhe Fahrtkosten geltend gemacht werden können

Werbungskosten sind Kosten, die anfallen, damit Sie überhaupt Einnahmen erzielen können. Diese können in der Regel steuermindernd in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Dabei können Sie entweder die angefallenen Kosten, wie beispielsweise Beiträge zu einem Berufsverband, in tatsächlicher Höhe angeben. In manchen Fällen kann jedoch auch ein standardisierter Wert verwendet werden. Dies ist unter anderem bei der Ermittlung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte der Fall (sog. Entfernungspauschale). Hier wird für jeden Entfernungskilometer ein bestimmter Geldbetrag berücksichtigt.

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Wohnungsneubau: Ein Abriss erfüllt nicht den Förderungszweck der Sonderabschreibung

In Deutschland besteht ein akuter Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Gleichzeitig steigen die Mieten für verfügbare Wohnungen. Damit die enorme Nachfrage gedeckt werden kann, wird der Mietwohnungsneubau gefördert. Hierbei soll eine Sonderabschreibung einen Anreiz bieten. Das Finanzgericht Köln (FG) musste in einem Streitfall entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Sonderabschreibung erfüllt waren.

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Gebäudeabschreibung: BMF veröffentlicht neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung

Nach dem Kauf eines Mietobjekts sind Vermieter naturgemäß daran interessiert, dass das Finanzamt (FA) einen möglichst hohen Teil des Kaufpreises dem Gebäude zuordnet, denn nur dieser Kostenteil fließt in die Bemessungsgrundlage zur Gebäudeabschreibung ein. Der Teil des Gesamtkaufpreises, der auf den nicht abnutzbaren Grund und Boden entfällt, ist demgegenüber nicht abschreibbar - kann also keine steuermindernde Wirkung entfalten.

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Vermieter aufgepasst: Einzahlung in Erhaltungsrücklage rechtfertigt noch keinen Werbungskostenabzug

Zahlen Vermieter einer Wohnung in die Erhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft (z.B. über das monatliche Hausgeld) ein, dürfen sie diese Zahlung im Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht als Werbungskosten absetzen. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Abziehbare Werbungskosten liegen demnach erst vor, wenn Erhaltungsaufwendungen aus der Rücklage finanziert werden - der Zeitpunkt der Mittelentnahme ist also steuerlich maßgeblich.

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Unterhaltszahlungen: Bei Barzahlung geht die Absetzbarkeit verloren

Wer anderen Personen Unterhalt zahlt, kann die Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer absetzen. Seit 2025 gilt aber ein Barzahlungsverbot - Unterhaltsbeträge müssen zur steuerlichen Anerkennung seitdem per Überweisung auf das Konto des Unterhaltsempfängers geleistet werden.

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Gericht muss tatsächliche Lebensverhältnisse durch Zeugenvernehmung aufklären

Gerichte müssen den Sachverhalt, der einem Rechtsstreit zugrunde liegt, von Amts wegen erforschen und dabei die erforderlichen Beweise erheben. Um dieser Pflicht nachzukommen, müssen sie den entscheidungserheblichen Sachverhalt so vollständig wie möglich und bis zur Grenze des Zumutbaren - unter Ausnutzung aller verfügbaren Beweismittel - aufklären. Dies gilt unabhängig davon, ob Beweisanträge der Beteiligten vorliegen. Werden Tatsachen oder Beweismittel außer Acht gelassen, deren Ermittlung sich hätte aufdrängen müssen, verletzt das Gericht seine Sachaufklärungspflicht und begründet einen Verfahrensmangel.

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Keine außergewöhnliche Belastung: Kauf eines Luftreinigers während Pandemie war nicht absetzbar

Die Corona-Pandemie war eine große Belastung. Für die einen mehr, für die anderen weniger. Abgesehen von gesellschaftlichen Einschränkungen wurden auch technische Einrichtungen installiert, um einer Virusübertragung bestmöglich vorzubeugen. Einige Menschen erwarben daher ein Raumluftreinigungsgerät. Im Streitfall musste das Finanzgericht Köln (FG) über die steuerliche Absetzbarkeit von dessen Kosten entscheiden.

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Krankenkassen-Bonus: Bescheinigung kann Sonderausgabenkürzung abwenden

Zahlreiche Krankenkassen bieten Bonusprogramme an, mit denen sie gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Versicherten finanziell belohnen - der Bonus kann 150 EUR im Jahr oder sogar mehr betragen. Wer beispielsweise an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt, Sport- oder Ernährungsprogramme nutzt, eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio hat oder sich impfen lässt, wird mit Sach- oder Geldprämien belohnt.

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