Zulässige Ergänzungsabgabe: Solidaritätszuschlag als verfassungsgemäß eingestuft
Bereits seit 1991 müssen Steuerzahler in Deutschland den Solidaritätszuschlag zahlen. Die ursprünglich befristete Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer fällt damit - bis auf kurze Unterbrechungen von 1992 bis 1994 - bereits seit 33 Jahren an. Eingeführt wurde die Abgabe unter anderem, um die Kosten der deutschen Einheit zu finanzieren.