Beschränkte Steuerpflicht: Kasse des Bistums ist inländische öffentliche Kasse
Natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können mit ihren hierzulande erzielten Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Der deutsche Fiskus besteuert dann beispielsweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die aus inländischen öffentlichen Kassen für ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gezahlt werden.