Liquidation: EuGH urteilt zur Vorsteuerberichtigung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Frage der Vorsteuerberichtigung bei Liquidation eines Unternehmens geurteilt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Frage der Vorsteuerberichtigung bei Liquidation eines Unternehmens geurteilt.
Ein Studium oder eine Berufsausbildung strapaziert häufig nicht nur die grauen Zellen, sondern auch den Geldbeutel. Nach dem Motto "geteiltes Leid ist halbes Leid" liegt daher der Gedanke nahe, das Finanzamt an den Kosten zu beteiligen. Dies ist in bestimmten Grenzen möglich: Wer nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung ein Studium oder eine weitere Berufsausbildung absolviert, kann die Kosten für diese "aufgesattelte" Bildungsmaßnahme als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung absetzen. Gleiches gilt für Aufwendungen für ein Zweitstudium nach abgeschlossenem Erststudium. Schließt sich nach dem Bachelor ein Masterstudiengang an, ist für den Master ein Werbungskostenabzug erlaubt, weil dann steuerlich ein Zweitstudium vorliegt.
Das Leben ist teurer geworden. Aufgrund von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten haben Verbraucher am Monatsende immer weniger im Portemonnaie. Um gegenzusteuern, hat der Steuergesetzgeber mit dem Inflationsausgleichsgesetz für 2023 - und auch bereits für 2024 - an etlichen Stellschrauben gedreht:
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei gemischten Umsätzen herausgegeben. Es hat dabei die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aus den Jahren 2016 und 2019 berücksichtigt und als für die Finanzverwaltung über den entschiedenen Einzelfall hinaus bindend erklärt. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde in diesem Zusammenhang geändert.
Kirchensteuerzahlungen können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden, so dass sie sich steuermindernd auswirken. Wird einem Steuerzahler in einem Veranlagungszeitraum mehr Kirchensteuer erstattet als er zahlt, führt dieser sogenannte Erstattungsüberhang zu einem Hinzurechnungsbetrag ("negative Sonderausgaben"), so dass sich der Gesamtbetrag der Einkünfte des Steuerzahlers im Erstattungsjahr erhöht. Der Erstattungsüberhang wird also als Einkommen versteuert.
Auch in Deutschland sind sogenannte Tiny Houses ("winzige Häuschen") auf dem Vormarsch. Diese Häuser sind in der Regel nur so groß wie ein Einzimmerapartment und kosten den Bruchteil eines Einfamilienhauses. Bei Bedarf können diese Mobilheime auf ein Fahrgestell montiert, weggefahren und woanders wieder aufgestellt werden.
Unternehmer aus Drittstaaten können sich die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer rückerstatten lassen, wenn der Drittstaat keine Umsatzsteuer erhebt oder deutschen Unternehmern die dort gezahlte Umsatzsteuer erstattet (Gegenseitigkeit).
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur Vorsteuerberichtigung bei Vorsteuersaldierung herausgegeben. In diesem Zusammenhang wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Auch die Verwaltung muss sich natürlich an das Gesetz und die Verwaltungsvorschriften halten. So kann zum Beispiel ein Sachverhalt nicht einmal steuerpflichtig und einmal steuerfrei sein. Jedoch gibt es auch Bereiche, in denen das Finanzamt gewisse Freiheiten hat und nach seinem Ermessen entscheiden kann. Der Rahmen hierfür wird jedoch wiederum vorgegeben. Im Urteilsfall musste das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) darüber entscheiden, ob das Ermessen (und die Entscheidung dazu) begründet werden muss.
Wenn man berufsbedingt einen zweiten Wohnsitz begründet, können die Kosten unter Umständen in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das gilt nicht nur, wenn man beide Wohnungen in Deutschland hat. So kann es auch sein, dass aus beruflichen Gründen ein Wohnsitz in Deutschland begründet wird, aber der Lebensmittelpunkt im Ausland liegt. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) musste im Streitfall entscheiden, ob die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung vorlagen.