Aktuelles

1302, 2023

Häusliches Arbeitszimmer: Wo liegt der Tätigkeitsmittelpunkt eines Gutachters?

Als Gutachter kann man sowohl angestellt als auch selbständig tätig sein. Sofern der Gutachter selbständig tätig ist, braucht er in der Regel ein Arbeitszimmer, in dem er die Gutachten erstellen kann. Wenn die Analyse für die Gutachten außerhalb des Arbeitszimmers stattfindet, ist zu klären, wo der eigentliche Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit liegt. Dass diese Einschätzung nicht so einfach ist, zeigt sich im folgenden Sachverhalt, über den das Finanzgericht Münster (FG) entscheiden musste.

1302, 2023

Bestehende Photovoltaikanlagen: Keine Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustduldung aus Klimaschutzgründen

Wer mit einer Photovoltaikanlage auf Dauer rote Zahlen schreibt und diese Verluste hinnimmt, weil er durch seine Stromerzeugung allein einen Beitrag zum Klimaschutz leisten will, handelt ohne Gewinnerzielungsabsicht und kann seine Verluste somit nicht steuerlich abziehen - dies geht aus einem neuen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.

1302, 2023

Bemessungsgrundlage: Wie wirkt sich ein übernommenes Wohnrecht auf die Grunderwerbsteuer aus?

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, müssen Sie dafür Grunderwerbsteuer zahlen. In der Regel bemisst sich diese nach dem gezahlten Kaufpreis. Allerdings kann es Konstellationen geben, in denen auch andere Faktoren berücksichtigt werden müssen. Wenn beispielsweise der Käufer ein Nutzungsrecht des Verkäufers an dem Grundstück übernehmen muss, wird er nur einen reduzierten Kaufpreis zahlen, da er sonst einen Nachteil hätte. Das Nutzungsrecht ist daher auch in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, weil der marktübliche Verkehrswert sich aus dem Kaufpreis und dem Wert des Nutzungsrechts zusammensetzt. Im Streitfall musste das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) darüber entscheiden, ob für ein Grundstück der Verkehrswert gezahlt wurde.

1302, 2023

Kapitalvermögen: Nicht alle Zinseinnahmen sind steuerpflichtig

Wenn Sie Zinsen erhalten, können diese als steuerpflichtige Kapitalerträge der Besteuerung unterliegen. So kann der Betrag grundsätzlich der Abgeltungsteuer unterliegen und Sie können beantragen, dass eine Versteuerung mit Ihrem persönlichen Steuersatz erfolgt. Doch welche Voraussetzungen müssen noch gegeben sein, damit Zinsen, die Sie erhalten, der Besteuerung unterworfen werden? Vor dem Finanzgericht Münster (FG) ging es im Streitfall darum, ob hier zu versteuernde Einkünfte aus Kapitalvermögen vorlagen oder nicht.

1302, 2023

Reiseleistungen: Weitere Verlängerung der Margenbesteuerung bis zum 31.12.2023

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Nichtbeanstandungsregelung für Reiseleistungen von Unternehmern mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet nun nochmals bis zum 31.12.2023 verlängert.

1302, 2023

Renteneintritt: Durch den Aufschub erhöht sich der Besteuerungsanteil

Bereits im Jahr 2004 hat der Steuergesetzgeber mit dem Alterseinkünftegesetz die Besteuerung von Altersbezügen reformiert und einen schrittweisen Übergang zu einer nachgelagerten Rentenbesteuerung eingeleitet. Das heißt: Während Altersvorsorgeaufwendungen in Zeiten der Erwerbstätigkeit steuerfrei gestellt werden, sollen Renten künftig in der Auszahlungsphase der vollen Steuerpflicht unterliegen. Das Gesetz sieht einen gestaffelten Übergang bis hin zu einer Vollversteuerung der Renten vor: Für Senioren, die erstmalig im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen sind, galt noch ein Besteuerungsanteil von 50 %. Dieser erhöht sich jedes Jahr um 1 % oder 2 %, bis im Jahr 2040 ein Besteuerungsanteil von 100 % erreicht ist. Aktuell ergeben sich folgende Besteuerungsanteile:

1302, 2023

Verkauf von Wirtschaftsgütern gegen Rente: Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei Betriebsaufgabe

Wer seinen Betrieb veräußert und sich vom Erwerber im Gegenzug wiederkehrende Bezüge (z.B. eine Leibrente) zahlen lässt, kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung folgendes Wahlrecht ausüben:

1302, 2023

Auslandsdienstreisen: Ab jetzt neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Gewöhnlich einmal im Jahr aktualisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen.

1302, 2023

Umsatzsteuerliche Organschaft: Zwei richtungsweisende Urteile aus Luxemburg

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 01.12.2022 die mit Spannung erwarteten Urteile zur deutschen umsatzsteuerlichen Organschaft veröffentlicht. Er hat die deutschen Regelungen zur Organschaft zwar nicht vollständig gekippt, aber Reformbedarf aufgezeigt.

1302, 2023

Infos vom BMF: Wann für Paare welche Lohnsteuerklassen sinnvoll sind

Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem aktualisierten Merkblatt dargelegt, welche Grundsätze bei der Wahl der Lohnsteuerklassen für das Jahr 2023 gelten. Die Aussagen richten sich an Ehegatten und Lebenspartner, die beide Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis beziehen. Es gilt:

1302, 2023

Richtsatzverprobung in Krisenzeiten: Finanzämter sollen Erfahrungssätze besonders „sensibel“ anwenden

Die Finanzämter greifen bei Betriebsprüfungen häufig auf eine sogenannte Richtsatzsammlung zurück, um Umsätze und Gewinne von Gewerbetreibenden verproben und mit den Zahlen anderer Unternehmen desselben Wirtschaftszweigs vergleichen zu können. Auch die Veranlagungsstellen der Finanzämter ziehen die Richtsätze zu Schlüssigkeitsprüfungen heran. Ergeben sich Abweichungen, kann dies unter Umständen zu Hinzuschätzungen berechtigen. Die Richtsätze sind für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt worden und stellen auf die Verhältnisse eines Normalbetriebs ab. Sie können auf Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften angewandt werden. Das Finanzamt muss aber auch die individuellen Verhältnisse der einzelnen zu prüfenden Betriebe berücksichtigen. In der Richtsatzsammlung, die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) zuletzt für das Jahr 2020 veröffentlicht wurde, werden Rohgewinnsätze, Rohgewinnaufschlagsätze sowie Halb- und Reingewinne dargestellt.

1302, 2023

Sanierungsgewinn: Gilt die Steuerfreiheit für Sanierungsgewinne auch für Altfälle?

Wenn ein insolventes Unternehmen Schulden hat und seine Gläubiger auf die Forderungen ganz oder teilweise verzichten, ergibt sich daraus ein Gewinn für das insolvente Unternehmen, ein sogenannter Sanierungsgewinn. Grundsätzlich müssen Gewinne versteuert werden. Allerdings könnte es für ein insolventes Unternehmen den Todesstoß bedeuten, wenn es den Sanierungsgewinn noch versteuern müsste. Daher ist dieser unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit. Im vorliegenden Fall musste sich das Finanzgericht Münster (FG) mit der Frage befassen, ob auch Sanierungsgewinne aus der Vergangenheit unter diese Steuerbefreiung fallen können.

1302, 2023

Steuerhinterziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs beim zweiten Erwerber wegen Betrugskenntnis

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass auch einem zweiten Erwerber in der Lieferkette der Vorsteuerabzug in voller Höhe versagt werden muss, wenn dieser wusste oder hätte wissen müssen, dass der Umsatz in eine Steuerhinterziehung einbezogen war. Eine anteilige Begrenzung auf den tatsächlichen Steuerschaden lehnten die Richter ab.

1302, 2023

Sonderregelung für Anlagegold: Verzeichnis der steuerbefreiten Goldmünzen 2023

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2023 die Kriterien der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) erfüllen, wurde am 25.11.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ergänzend hierzu am 29.11.2022 ein Schreiben über die Sonderregelung für Anlagegold herausgegeben.

1302, 2023

Nichtbeanstandungsregelung: Besteuerung von Silbermünzen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine Nichtbeanstandungsregelung zur Aufhebung der Vereinfachungsregelungen aus dem Jahr 2004 erlassen. Diese Vereinfachungsregelungen sahen vor, dass für viele Silbermünzen der ermäßigte Steuersatz anzuwenden war, ohne dass es einer Wertermittlung bedurfte. Dies hat jedoch in der Praxis dazu geführt, dass der ermäßigte Steuersatz angewandt wurde, obwohl dessen gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Daher sind diese Vereinfachungsregelungen gemäß BMF-Schreiben vom 27.09.2022 nicht mehr anzuwenden.

1302, 2023

EU-Kommission: Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

Am 08.12.2022 hat die EU-Kommission in einer Pressemitteilung eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen das Mehrwertsteuersystem der EU modernisiert werden soll. Das soll vor allem durch eine stärkere Digitalisierung erreicht werden. Ziel ist es, das Mehrwertsteuersystem umfassend zu reformieren und für Unternehmen zu vereinfachen. Zudem soll es auch widerstandsfähiger gegen Betrug werden. Dadurch sollen Umsatzsteuerverluste verhindert werden. Die Vorschläge beinhalten folgende Maßnahmen:

1302, 2023

Edelmetall: Umsatzsteuerermäßigung für die Einfuhr von Sammlermünzen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 01.12.2022 ein Schreiben zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen veröffentlicht und den Gold- und Silberpreis für das Jahr 2023 bekanntgegeben.

1302, 2023

Formvorschrift: Kann man gegen einen Bescheid mit einer einfachen E-Mail Einspruch einlegen?

Wenn Sie einen Bescheid vom Finanzamt erhalten, sollten Sie genau prüfen, ob dieser möglicherweise fehlerhaft ist. Sollte ein Fehler zu Ihren Ungunsten vorliegen, sollten Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Aber gibt es hierfür besondere Formvorschriften? Im Streitfall musste das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) entscheiden, ob für einen Einspruch per E-Mail besondere Formvorschriften gelten.

1302, 2023

Wenn Belege fehlen: Finanzamt darf Betriebsausgaben pauschal kürzen

Auch wenn Unternehmer ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, müssen sie ihre Einnahmen einzeln aufzeichnen, so dass das Finanzamt diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen kann. Es genügt hierfür, die Belege zu sammeln bzw. geordnet abzulegen (keine Verpflichtung zur Kassenbuchführung). Auch bei den Ausgaben ist eine Einzelaufzeichnung erforderlich. Deren Höhe muss durch Belege nachgewiesen werden.

1302, 2023

Betriebsprüfung: Prüfung von fünf Besteuerungszeiträumen kann rechtmäßig sein

In welchem Turnus Sie als Selbständiger bzw. Gewerbetreibender statistisch gesehen mit einer Betriebsprüfung rechnen müssen, hängt von der Größe Ihres Unternehmens, der wirtschaftlichen Zuordnung und der Art des Betriebs ab. Das Finanzamt unterscheidet zwischen Groß-, Mittel, Klein- und Kleinstbetrieben. Es gilt hier die Faustregel: Je größer das Unternehmen ist, desto häufiger wird es einer Außenprüfung unterzogen. Während Großbetriebe in aller Regel lückenlos mit sämtlichen Besteuerungszeiträumen geprüft werden, müssen Klein- und Kleinstbetriebe eher selten mit einer Prüfung rechnen.

1302, 2023

Ehrenamt: Diese Freibeträge gewährt der Fiskus auch 2023

In Deutschland engagieren sich Millionen Bürger ehrenamtlich und erbringen so einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft. Der Fiskus fördert dieses Engagement durch unterschiedliche Freibeträge:

1302, 2023

EU-Recht: Supervisionsleistungen umsatzsteuerfrei

Supervisionsleistungen können nach EU-Recht umsatzsteuerfrei erbracht werden. Dies geht aus einem neuen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Geklagt hatte eine Frau, die Supervisionen gegenüber verschiedenen Auftraggebern (u.a. für Träger der Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendhilfe) erbracht hatte. Ihre Zielgruppe waren dabei Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und andere in der Pflege tätige Arbeitnehmer, die von ihr in beruflichen Alltagskompetenzen geschult wurden. Die erzielten Jahresumsätze zwischen 14.000 EUR und 26.000 EUR wollte sie umsatzsteuerfrei belassen, das Finanzamt vertrat nach einer Betriebsprüfung jedoch die Auffassung, dass die Leistungen weder nach deutschem Recht noch nach EU-Recht steuerfrei belassen werden können. Mangels Kleinunternehmerschaft setzte das Amt daher Umsatzsteuer fest.

1302, 2023

Darlehenswiderruf: Ist die Rückzahlung eines widerrufenen Darlehens steuerpflichtig?

Wenn ein Darlehensvertrag widerrufen wird, wird in der Regel mit der Bank ein Nutzungswertersatz vereinbart. Dieser umfasst die vermeintliche Rendite, die die Bank durch die Zahlungen des Darlehensnehmers vermutlich erzielt hätte. Wie der Erhalt einer solchen Zahlung steuerlich zu berücksichtigen ist, darüber musste das Finanzgericht Düsseldorf (FG) entscheiden.

1302, 2023

Geschäftsführerhaftung: Können sich „Strohleute“ von der Haftung befreien?

Als Gesellschafter einer GmbH haftet man normalerweise nur mit seiner Einlage, während die GmbH mit ihrem gesamten Vermögen haftet. Allerdings gibt es Fälle, in denen auch der Geschäftsführer einer GmbH persönlich mit seinem Privatvermögen haftet - nämlich dann, wenn ein Haftungsfall durch seine Pflichtverletzung verursacht wird. Aber was ist, wenn der Geschäftsführer davon nichts weiß, weil er eigentlich nur als "Strohmann" fungiert? Das Finanzgericht Münster (FG) musste im Streitfall darüber entscheiden.

1302, 2023

Aktualisierung durch das BMF: Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 09.12.2022 ein Schreiben zu den steuerfreien Umsätzen für die Luftfahrt veröffentlicht.

1302, 2023

Krankentransport: Umsatzsteuerfreiheit leitet sich direkt aus EU-Recht her

Nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz ist die Beförderung von kranken und verletzten Personen nur umsatzsteuerfrei, sofern hierfür besonders eingerichtete Fahrzeuge verwendet werden. Ein Finanzamt aus Nordrhein-Westfalen hatte diese Umsatzsteuerbefreiung kürzlich einem Unternehmen verwehrt, das kranke, behinderte oder verletzte Personen zum Teil mit serienmäßigen Pkw befördert hatte. Das Amt stellte sich auf den Standpunkt, dass somit nicht "besonders eingerichtete Fahrzeuge" verwendet wurden, so dass die erzielten Umsätze umsatzsteuerpflichtig seien.

1302, 2023

Mehrstufiger Konzern: Wer ist herrschendes Unternehmen und wer abhängige Gesellschaft?

Wenn Konzerne umstrukturiert werden, kann über die sogenannte Konzernklausel des § 6a Grunderwerbsteuergesetz ein Grunderwerbsteuerzugriff vermieden werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in einem neuen Urteil nun eingehend mit der Regelung befasst und eine diesbezüglich bestehende offene Rechtsfrage geklärt.

1302, 2023

NATO-Truppenstatut: Liste der amtlichen Beschaffungsstellen der niederländischen Streitkräfte aktualisiert

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 24.11.2022 die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen der niederländischen Streitkräfte geändert. Die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen wurde zuletzt mit Stand vom 01.01.2022 durch das BMF-Schreiben vom 11.03.2022 neu bekanntgegeben.

1302, 2023

Tipps bei Betriebsprüfung: Gute Vorbereitung zahlt sich für Unternehmen aus

Warum ausgerechnet ich? Diese Frage schießt einem Unternehmer wohl als Erstes durch den Kopf, wenn er von einer geplanten Betriebsprüfung des Finanzamts erfährt. Habe ich etwas falsch verbucht? Hat das Finanzamt einen bestimmten Verdacht? Waren meine Steuererklärungen unschlüssig? Ganz gleich, ob der Unternehmer etwas zu verbergen hat oder nicht - die Anordnung einer Betriebsprüfung sorgt für Fragen und erhöhten Blutdruck.

1302, 2023

Werbungskosten: Häusliches Arbeitszimmer bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Der Trend zum Homeoffice hat sich nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie verstärkt. Der Gesetzgeber unterstützt dies auch steuerlich und lässt den Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen zu. Abhängig von der Erfüllung dieser Voraussetzungen können die Kosten entweder unbegrenzt oder bis zu einem Höchstbetrag als Werbungskosten berücksichtigt werden. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige die Kosten selbst trägt. Im Streitfall kürzte das Finanzamt den Werbungskostenabzug, da sich ein unverheiratetes Paar die Kosten seines Einfamilienhauses geteilt hatte und daher - so das Finanzamt - auch nur 50 % der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers durch den Steuerpflichtigen getragen worden seien. Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) musste nun darüber entscheiden.

1302, 2023

Für Alleinerziehende: Zeitanteiliger Entlastungsbetrag bei Trennung und Eheschließung möglich

Alleinerziehende haben einen Anspruch auf einen einkommensteuermindernden Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht. Ab dem Veranlagungszeitraum 2020 beträgt der Entlastungsbetrag jährlich 4.008 EUR. Er erhöht sich ab dem zweiten Kind um jährlich 240 EUR pro Kind. Bis einschließlich 2019 lag der Grundbetrag noch bei jährlich 1.908 EUR (ebenfalls mit Erhöhungsbeträgen von 240 EUR ab dem zweiten Kind).

1302, 2023

Höhere Werbungskosten: Homeoffice-Pauschale steigt auf 6 EUR pro Arbeitstag

Im Zuge der Corona-Pandemie hat der Steuergesetzgeber im Jahr 2020 erstmalig eine sogenannte Homeoffice-Pauschale für Erwerbstätige eingeführt, die tageweise von zu Hause aus arbeiten und dort nicht über ein absetzbares separates häusliches Arbeitszimmer verfügen. Für jeden Kalendertag, an dem sie ihre berufliche Tätigkeit in der privaten Wohnung ausübten (z.B. in einer Arbeitsecke oder am Esszimmertisch), konnten sie pauschal 5 EUR als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Pro Jahr waren allerdings höchstens bis zu 600 EUR abzugsfähig, so dass nur maximal 120 Homeoffice-Tage pro Jahr steuerlich gefördert wurden. Diese Regelung galt für die Jahre 2020 bis 2022.

1302, 2023

Jahressteuergesetz 2022: Photovoltaikanlagen weitgehend steuerfrei gestellt

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Steuergesetzgeber beachtliche Schritte unternommen, um bürokratische Hürden bei der Errichtung und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abzubauen: Ab dem 01.01.2023 fällt auf die Lieferung einer Photovoltaikanlage keine Umsatzsteuer mehr an, wenn diese auf einem Wohngebäude oder in dessen Nähe installiert wird. Es gilt dann ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Anlagenbetreiber müssen somit keinen bürokratischen Aufwand mehr betreiben, um sich die beim Anlagenkauf gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstatten zu lassen. Insbesondere müssen sie nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, die ihnen umsatzsteuerliche Erleichterungen gebracht hätte.

1302, 2023

Beim Erwerb gemeindeeigener Grundstücke: Grunderwerbsteuer fällt nur auf unerschlossenes Grundstück an

Verkauft eine erschließungspflichtige Gemeinde ein unerschlossenes Grundstück, berechnet sich die Grunderwerbsteuer nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück. So lautet ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). Dies gilt nach Auffassung des Gerichts auch dann, wenn der Käufer verpflichtet ist, für die zukünftige Erschließung des Grundstücks einen separaten Betrag zu zahlen.

1302, 2023

Wegen verlängerter Postlaufzeit: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand möglich

Wenn ein Kläger gegen eine Entscheidung des Finanzgerichts mit einer Revision vorgehen will, muss er dieses Rechtsmittel innerhalb eines Monats ab Urteilszustellung einlegen. Die Frist zur Begründung der Revision beträgt zwei Monate. Geht die Revisionsbegründung verspätet beim Bundesfinanzhof (BFH) ein, lässt sich dem Anliegen - wie auch bei anderen versäumten Fristen - zumindest noch über eine sogenannte Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zum Erfolg verhelfen.

1302, 2023

Vereine zur Freizeitgestaltung: Mitgliedsbeiträge dürfen nicht als Sonderausgaben abgezogen werden

Spenden und Mitgliedsbeiträge können grundsätzlich als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Eine Sonderregelung im Einkommensteuergesetz sieht allerdings vor, dass Mitgliedsbeiträge nicht abgesetzt werden dürfen, sofern sie an Sportvereine oder an Vereine gezahlt werden, die eine kulturelle Betätigung in erster Linie zwecks Freizeitgestaltung anbieten. Spenden an solche Vereine bleiben hingegen weiterhin steuerlich abziehbar.

Termine

Steuertermine April 2023

11.04.Umsatzsteuer
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*

Zahlungsschonfrist: bis zum 14.04.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für März 2023]

Information für: -
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(aus: Ausgabe 03/2023)

Midijobber: Neue Verdienstgrenzen wirken sich auf Sozialversicherungen aus

Um Sozialversicherungsbeiträge im Niedriglohnsektor gering zu halten, können Arbeitnehmer im Rahmen sogenannter Midijobs beschäftigt werden. In Deutschland waren im Jahr 2020 insgesamt drei Millionen Arbeitnehmer als Midijobber eingruppiert. Bei diesen Beschäftigungsverhältnissen musste das Arbeitsentgelt bislang zwischen 450,01 EUR und 1.300,00 EUR pro Monat betragen (sogenannter Übergangsbereich), damit der Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung zahlen musste.

Mit der allgemeingültigen Anhebung des Mindestlohns zum 01.10.2022 auf 12 EUR je Stunde verschieben sich die monatlichen Verdienstgrenzen für Mini- und folglich auch für Midijobber. Seitdem liegt der Übergangsbereich für Midijobber zwischen 520,01 EUR und 1.600,00 EUR. In dieser Zone steigen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung jetzt neuerdings von 0 % (statt bisher 10 %) bis zum regulären Arbeitnehmerbetrag von derzeit rund 20 % stufenweise an. Im unteren Übergangsbereich werden Midijobber also mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Somit soll der Sprung vom sozialversicherungsfreien Minijob zum Midijob leichter fallen, da das Gehaltsplus nicht durch Sozialversicherungsbeiträge aufgezehrt wird. Von der Ausweitung der Obergrenze auf 1.600 EUR profitieren sehr viele Angestellte in Teilzeit, deren Arbeitsentgelt meist eher gering ausfällt.

Rutscht das Monatsgehalt aufgrund der neuen Mindestlohnregelung über die neue Untergrenze von 520,01 EUR, so ändert sich am Versicherungsstatus nichts. Allerdings kann dies bei bestehenden Midijobbern, die bisher mehr als 450 EUR, aber weniger als 520 EUR verdient haben und damit unter der neuen Untergrenze bleiben, zu einem Problem werden. Sie würden aufgrund des neuen Grenzwerts zum Monatsanfang vom sozialversicherungspflichtigen Midijob in den sozialversicherungsfreien Minijob fallen. Um dem vorzubeugen, hat die Bundesregierung einen Bestandsschutz bis zum 31.12.2023 eingeführt: Für die nächsten 15 Monate bleibt der Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in der Regel bestehen. Änderungen gibt es erst dann, wenn der Wechsel in die Familienversicherung möglich ist. Arbeitsverträge müssen demnach erst zum 01.01.2024 an die neue Verdienstuntergrenze angepasst werden, wenn der Versicherungsschutz weiterhin bestehen bleiben soll. Der Rentenversicherungsschutz ist davon nicht berührt, da Minijobs ebenfalls rentenversicherungspflichtig sind.

Hinweis: Neu ist, dass sich die bisherigen Midijobber, die jetzt zu Minijobbern geworden sind, auf eigenen Wunsch von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen können. Das sollte jedoch ein wohlüberlegter Schritt sein, denn damit entfällt nicht nur der Bestandsschutz, sondern auch die Ansprüche auf Leistungen aus den Sozialversicherungen. Von der Rentenversicherung können sich die Beschäftigten fortan ebenfalls - wie jeder Minijobber - auf Antrag befreien lassen.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: -

(aus: Ausgabe 01/2023)