Steuererklärung 2019: Abgabefrist bis Ende März verlängert – gegebenenfalls sogar darüber hinaus!
Grundsätzlich müssen alle Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, bis Ende Juli des Folgejahres ihre Steuererklärung abgeben. Das trifft zum Beispiel auf alle Selbständigen und auf Kapitalgesellschaften zu. Wird die Steuererklärung jedoch durch einen steuerlichen Bevollmächtigten erstellt (z.B. Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt), gilt eine automatische Fristverlängerung bis zum letzten Februartag des Zweitfolgejahres.