Bund der Steuerzahler: Schuldenuhr tickt mit 3.744 EUR pro Sekunde dieses Jahr langsamer

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat seine Schuldenuhr im Januar 2023 auf einen Schuldenanstieg von 3.744 EUR pro Sekunde umgestellt.  Zum Jahresende 2022 tickte die Uhr noch mit 11.240 EUR pro Sekunde, da im Jahr 2022 bereits die 200 Mrd. EUR Schulden erfasst worden waren, die der Bund für die Energiepreisbremsen 2023 und 2024 einplant und über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert.

März 13th, 2023|übrige Steuerarten, Mandanteninformationen|

Dreitagesfiktion: Wann beginnt die Einspruchsfrist bei späterer Zustellung des Bescheids?

Wenn das Finanzamt Ihnen einen Bescheid zuschickt und Sie dagegen Einspruch einlegen wollen, müssen Sie die Einspruchsfrist beachten. Diese beträgt normalerweise vier Wochen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Einspruch unzulässig. Da das Finanzamt aber nicht von jedem Bescheid weiß, wann er denn genau beim jeweiligen Steuerpflichtigen ankommt, gibt es die sogenannte Dreitagesfiktion. Danach geht man davon aus, dass der Brief am dritten Tag nach Aufgabe zur Post angekommen sein muss. Aber was ist, wenn in dieser Zeit keine Zustellung stattfand? Verlängert sich dann die Zeit? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) hatte darüber zu urteilen.

März 13th, 2023|übrige Steuerarten, Mandanteninformationen|

Keine ordnungsgemäße Kassenführung: Darf das Finanzamt über die Methode der Schätzung entscheiden?

Bei der Gewinnermittlung sind bestimmte Regeln einzuhalten. Besteht Buchführungspflicht, muss diese ordnungsgemäß erfolgen. Das bezieht sich neben einem Bankkonto auch auf das Kassenbuch. Dieses muss täglich geführt werden und darf keinen negativen Kassenbestand aufweisen. Wird ein elektronisches Kassensystem genutzt, muss dieses auch weiteren Anforderungen genügen. Ist das nicht der Fall, kann das Finanzamt zu dem Ergebnis kommen, dass keine ordnungsgemäße Kassenführung vorliegt. Im Streitfall musste das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) darüber entscheiden, ob die daraufhin erfolgte Schätzung des Finanzamts zutreffend war.

März 13th, 2023|übrige Steuerarten, Mandanteninformationen|

Datenübermittlung von Dritten: Bescheidänderung bei fehlerhafter Berücksichtigung

Im Zuge der Digitalisierung des Besteuerungsprozesses sind einige Stellen dazu verpflichtet, steuerrelevante Daten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Das sind beispielsweise die Daten der Lohnsteuerbescheinigung oder auch die Beitragszahlungen an die Krankenkassen. Den Finanzbehörden liegt damit schon ein Teil der relevanten Daten vor, bevor Sie Ihre Einkommensteuererklärung eingereicht haben. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste nunmehr darüber entscheiden, ob aufgrund einer fehlerhaften Berücksichtigung der übermittelten Daten durch das Finanzamt ein Bescheid noch einmal geändert werden darf.

März 13th, 2023|übrige Steuerarten, Mandanteninformationen|

Bei einem Überraschungsurteil: Gericht darf Klageabweisung nicht auf unerörterte Gesichtspunkte stützen

Bei Rechtsstreitigkeiten vor den Finanzgerichten (FG) gelten wei bei allen Gerichten die Grundsätze rechtlichen Gehörs. Demnach müssen die Prozessbeteiligten die Gelegenheit erhalten, sich zu dem Sachverhalt zu äußern, der einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden soll. Das Urteil darf nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen sich die Beteiligten zuvor hatten äußern können. Stützt das Gericht seine Entscheidung auf einen Gesichtspunkt, auf den es die Beteiligten zuvor nicht hingewiesen hat und der dem Rechtsstreit eine unerwartete Wendung gibt, kann ein Verfahrensmangel in Form der Verletzung rechtlichen Gehörs vorliegen. Man spricht in diesem Fall von einer Überraschungsentscheidung.

März 13th, 2023|übrige Steuerarten, Mandanteninformationen|

Photovoltaik: Steuerliche Erleichterungen lassen Betreiber aufatmen

Wer mit einer Photovoltaikanlage in die grüne Energiewende investierte, hatte bislang mit vielen steuerlichen Hürden und Fallstricken zu kämpfen. Abhilfe schafft nun das Jahressteuergesetz 2022: Einnahmen, die durch die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz erzielt werden, sowie der Eigenverbrauch bleiben ab sofort und sogar rückwirkend für das Jahr 2022 einkommensteuerfrei. Dies gilt allerdings nur im Zusammenhang mit Anlagen, die auf Einfamilienhäusern oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden, wie Garagen oder Nebengebäuden, installiert sind und maximal eine Bruttoleistung von 30 kWp erbringen.

März 13th, 2023|übrige Steuerarten, Mandanteninformationen|

Zustellung eines Gerichtsurteils: Auch bei Pandemielage müsste der Postbote eigentlich klingeln

Für die Zustellung von Gerichtsentscheidungen und besonders wichtiger Verwaltungspost schreibt die Zivilprozessordnung (ZPO) strenge Regelungen vor. Die Postsendung darf demnach nur dann vom Postboten in den Briefkasten eingelegt werden, wenn der Empfänger nicht angetroffen werden konnte und auch eine Übergabe an erwachsene Familienangehörige, Haushaltsbedienstete oder andere Beschäftigte nicht gelungen ist.

März 13th, 2023|übrige Steuerarten, Mandanteninformationen|

Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Onlineverkäufe ab 2023 werden dem Fiskus gemeldet

Betreiber von Verkaufsplattformen im Internet sind seit diesem Jahr verpflichtet, die Geschäftsaktivitäten ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden, welches die Daten dann an die Finanzämter weiterleitet. Diese Meldepflicht geht aus dem neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz hervor, mit dem Deutschland eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt. Die erste Übermittlung für den Meldezeitraum 2023 ist im Januar 2024 durchzuführen.

März 13th, 2023|übrige Steuerarten, Mandanteninformationen|
KONTAKTDatev